Allgemeine Zuschussvoraussetzungen und Informationen
Antragsberechtigt sind Jugendabteilungen der Sportvereine aus dem Rhein-Neckar Kreis, die Mitglied im Badischen Sportbund sind. Ausgenommen sind Stadtvereine aus Heidelberg und Mannheim sowie Vereine im Sportkreis Sinsheim, die ihren Sitz im Landkreis Heilbronn und Karlsruhe haben. Diese wenden sich an ihre Sportjugenden. Anträge sind bis 4 Wochen nach der Maßnahme zu stellen, das Rechnungsjahr endet am 20.09. jeden Jahres. Maßnahmen im September können auch im Folgejahr eingereicht werden. Teilnehmende können bis 21 Jahre alt sein, für Betreuungspersonen gilt keine Altersgrenze. Maximal 1/3 Teilnehmende außerhalb des RNK können bezuschusst werden. Im Antragsformular muss die Vereins-Nummer bei der Badischen Sportjugend (BSB) angegeben werden. Diese kann bei der Geschäftsstelle des Vereins erfragt werden. NEU! Je 5 Teilnehmende (bisher 6) ist eine Betreuungsperson zusätzlich zuschussfähig. Bei gemischgeschlechtlichen Gruppen unter 5 Personen kann eine männlicher und eine weibliche Betreuungsperson bezuschusst werden.
Antrag: Maßnahmen mit oder ohne Übernachtung
Gefördert werden Jugendbegegnungen, Ferienlager, Freizeiten, Wettkampffahrten u.ä. sowie Übungsleiterfortbildungen Durchführungsdauer ab 2 Tagen mit oder ohne Übernachtung. Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung: Mindestdauer von 5h pro Tag. Eine Bezuschussung ist erst ab 10 Verpflegungstagen möglich. (Teilnehmende x Tage = Verpflegungstage) Bei internationalen Jugendbegegnungen werden die Gäste und Gastgeber mit dem gleichen Tagessatz bezuschusst. Fort- und Weiterbildungen für Jugendleiter*innen werden ab einem Tag mit mindestens 5 Stunden Programm pro Tag bezuschusst. 50% überfachliche Themen müssen behandelt werden. Teilnehmende werden unabhängig des Alters bezuschusst. benötigte Unterlagen Eine nummerierte Teilnehmerliste: Name, Anschrift und Geburtstag. Die Betreuungspersonen müssen ebenfalls aufgeführt werden. Vorlage Teilnehmenden-Liste Vorlage Teilnehmenden-Liste Belege zum Nachweis der Durchführung: Bei Veranstaltungen mit Übernachtung muss dies aus den Belegen hervor gehen. (Rechnung der Unterkunft, ein offizielles Schreiben des Campingplatzes oder des Veranstalters, auf dessen Gelände gezeltet/übernachtet wurde, Fahrtkostenbelege.) Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung ist ein Programm beizufügen, aus dem die Durchführungsdauer hervor geht. Bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen muss ein Programm beigefügt werden, aus dem sowohl die Dauer als auch die Inhalten der Maßnahme hervor gehen. Kostenaufstellung und Belege der größten angefallenen Posten. hier gehts zum Antragsformular: Maßnahmen mit und ohne Übernachtung
Antrag: Tagesveranstaltungen
Jeder Verein kann pro Abrechnungsjahr eine Tagesveranstaltung einreichen. Ein eindeutig jugendpflegerischer Charakter muss aus der Ausschreibung hervor gehen. Keine Turnierfahrten o.ä. Organisation und Durchführung durch den antragstellenden Verein. Mindestens 6 Stunden Dauer. Mindestens 15, maximal 30 Teilnehmende. benötigte Unterlagen Eine nummerierte Teilnehmerliste: Name, Anschrift und Geburtstag. Die Betreuungspersonen müssen ebenfalls aufgeführt werden. Vorlage Teilnehmenden-Liste Belege zum Nachweis der Durchführung: Ein Programm, aus dem die Dauer der Veranstaltung hervor geht. Kostenaufstellung und Belege der größten angefallenen Posten. hier gehts zum Antragsformular: Maßnahmen mit und ohne Übernachtung
Antrag: Zeltanschaffung
Gefördert wird die Anschaffung von Großzelten für 6 bis 16 Personen für Jugendfreizeiten. Welche Unterlagen werden benötigt? Rechnungskopie Einsatzzweck des Zeltes hier gehts zum Antragsformular: Zeltanschaffung